Rechtsprechung
ArbG Cottbus, 16.03.2010 - 6 Ca 1133/09 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- ArbG Cottbus
§§ 273, 611, 612, 615 BGB
Anspruch auf Arbeitsentgelt bei Zurückbehaltungsrecht; Arbeitsentgelt - Lohn - Zurückbehaltungsrecht - Beweislast - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Ausschluss des gesetzlichen Anspruchs auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall; Folgen des Nachweises der Arbeitsunfähigkeit durch eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für den Anspruch auf Entgeltfortzahlung
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BAG, 25.10.1984 - 2 AZR 417/83
Arbeitsverweigerung in Konkursnähe - § 626 BGB, Zurückbehaltungsrecht, § 273, § …
Auszug aus ArbG Cottbus, 16.03.2010 - 6 Ca 1133/09
Zwar kann ein Arbeitnehmer grundsätzlich ein Zurückbehaltungsrecht an seiner Arbeitsleistung ausüben, wenn er einen fälligen Lohnanspruch gegen den Arbeitgeber erworben hat und der Arbeitgeber diesen nicht erfüllt (BAG vom 25.10.1984 2 AZR 417/83, Juris). - BAG, 21.05.1981 - 2 AZR 95/79
Beendigung des Annahmeverzugs bei befristeter Weiterbeschäftigung nach …
Auszug aus ArbG Cottbus, 16.03.2010 - 6 Ca 1133/09
Auch schuldet der Arbeitgeber bei ordnungsgemäßer Ausübung des Zurückbehaltungsrechts die Vergütung trotz Nichtleistung der Arbeit aus Annahmeverzug (BAG vom 21.05.1981 2 AZR 95/79, Juris).